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Verkehrspolitik
Wir arbeiten dafür, die Bedingungen für RadfahrerInnen in Stadt und Landkreis Lüneburg zu verbessern. Dazu nehmen wir als beratendes Mitglied am Verkehrsausschuss des Lüneburger Stadtrates und am
Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV des Landkreises Lüneburg teil. Wir bringen konkrete Anliegen zur Verbesserung des Fahrradklimas bei Stadt, Landkreis und Gemeinden vor und erörtern mit den zuständigen Verkehrsplanern Lösungsvorschläge und versuchen durch öffentliche Aktionen, das Bewusstsein für die Belange der Radfahrer zu stärken.
Die aktuellen Verkehrspolitischen Positionen des ADFC finden sie hier. Diese Broschüre (48 Seiten Umfang) können Sie wahlweise farbig oder mit schwarzer Schrift herunterladen.
Darin finden Sie auf zwei Seiten die ADFC-Infrastrukturleitlinien. Hier können Sie sie separat herunterladen und lesen.
Sicherheit im Radverkehr
Radfahrer brauchen sichere ausreichend dimensionierte Verkehrswege.
Der ADFC startet dazu am 9. April die Kampagne MehrPlatzFürsRad.
Die überwältigende Mehrheit der Fahrradbesitzer läßt häufig das Fahrrad stehen, weil sie sich unsicher fühlt. Die ständige Mißachtung von Sicherheitsabständen durch Kraftfahrzeugführer ist einer der wichtigsten Gründe dafür. Radfahrer werden teils mit wenigen Zentimetern Abstand überholt und an den Bordstein abgedrängt.
Kraftfahrzeuge müssen mindestens 1,5 Meter Abstand beim Vorbeifahren an Radfahrern einhalten.
Darauf hat kürzlich der neue Fahrradbeauftragte der Stadt Lüneburg hingewiesen.
Das bedeutet, dass ein Radfahrer auf einer Straße mit nur einer Fahrspur je Fahrtrichtung nicht bei Gegenverkehr mit dem KFZ überholt werden darf.
(In Hamburg hat dies schon zu hitzigen Debatten geführt.)
Damit Lüneburgs Autofahrer diesen Sicherheitsabstand nicht ständig "vergessen", kann man jetzt bei uns im Infoladen gelbe Warnwesten erwerben, die darauf hinweisen.
Radfahrer müssen nach geltender Rechtsprechung auch Sicherheitsabstände beachten:
Um bei einem unverschuldeten Unfall den Anspruch auf Schmerzensgeld nicht zu verlieren, müssen sie zu parkenden Kraftfahrzeugen mindestens 1,20 Meter Abstand halten. Dabei ist der Abstand ab äußerstem Rand des KFZ-Rückspiegels zum rechten Ende des Fahrradlenkers maßgeblich. Auf dem Oedemer Weg sollte man also den Angebotsstreifen - so heißt der Radschutzstreifen offiziell - im Bereich des unmittelbar angrenzenden Parkstreifens rechts neben sich liegen lassen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des OVG Lüneburg vom 25.7.2018.
Weitere Informationen zum Verkehrsrecht für Radfahrende finden Sie hier.
Radverkehrsplanung der Universität Lüneburg für Stadt und Region Lüneburg
An der Leuphana Universität Lüneburg wurde am Institut für Stadt- und Kulturraumforschung unter der Leitung von Professor Peter Pez von 67 Studenten eine Studie zu Radverkehrshindernissen und möglichen Radnebenrouten abseits der Hauptverkehrsstraßen erarbeitet. Die Ergebnisse von zehn Arbeitsgruppen und eine Einzelstudie zu Bardowick analysieren nach Problemfeldern gegliedert das Stadtgebiet und alle Stadtrandgemeinden Lüneburgs.
Die Studie wurde am 26.6.2018 öffentlich in der Universität präsentiert.
Die vollständige Studie finden Sie hier.