Vorfahrt für das Fahrrad – Fahrradstraßenring ausweisen

Lüneburg braucht in der Innenstadt einen Fahrradstraßenring mit Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen. Die Straßen dafür sind weitgehend schon verkehrsberuhigt. Sie müssen nur zu Fahrradstraßen umgewidmet werden. Nur so kommen wir hier zur "Vorfahrt für das Fahrrad". Die sollten wir seit dem schon 1990 gefaßten Ratsbeschluß eigentlich längst im gesamten Stadtverkehr als Radler haben. Bisher nehmen hier aber die Kraftfahrzeugführer Vorrang für sich in Anspruch - sogar in Teilen der Fußgängerzone. Hier muß die Politik endlich handeln.

Öffnet externen Link in neuem FensterHier sehen Sie auf OpenStreetMap genau die von uns konzipierte Strecke.

(zum Vergrößern auf die Karte klicken) - © OpenStreetMap-Mitwirkende

Erster Schritt - Wallstraße

Am 25.11.2020 hat der Verkehrsausschuss der Stadt Lüneburg die abschnittsweise Einrichtung des vollständigen Fahrradstraßenrings bis Ende 2023 beschlossen. Den Beschluß finden Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.

Die Wallstraße ist am 23.11.2020 zur Fahrradstraße umgewidmet worden.
Sie ist der erste realisierte Teil des von uns geforderten Fahrradstraßenrings.
Im September 2021 ist hier eine Fahrbahnsanierung gemacht worden.

Wozu ein Fahrradstraßenring?

Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Sie sind entscheidend dafür, dass sich die zögerlichen 60 Prozent der Bevölkerung trauen, in ihrer Stadt die mehr oder minder kurzen Alltagswege mit dem Fahrrad zurückzulegen. Fast alle Lüneburger wohnen weniger als 5 Kilometer von der Innenstadt entfernt. Sie brauchen schon jetzt in die Innenstadt im Tür-zu-Tür-Verkehr Öffnet externen Link in neuem Fensterweniger als eine halbe Stunde mit dem Fahrrad. Damit ist das Fahrrad schon jetzt für die meisten innerstädtischen Strecken das schnellste Verkehrsmittel.
Radverkehrswege bis zur Innenstadt genügen nicht. Ein bündelnder Fahrradstraßenring bringt Radler in der Innenstadt sicher, komfortabel und schnell zu ihren Zielen.
Der Fahrradstraßenring hat für Radfahrer denselben Zweck wie der Stadtring für Kraftfahrzeuge. Er bietet parallel zum Stadring eine Strecke an, die lärmarm, sicherer und ohne störende Wartezeiten an Ampeln gutes Vorankommen mit dem Fahrrad ermöglicht. Außerdem nimmt er Radverkehr aus der Fußgängerzone auf und verbessert so die Sicherheit für Fußgänger.

Fahrradstraßen können für öffentliche Verkehrsmittel, Taxen und Anlieger freigegeben werden. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Der Radverkehr hat Vorrang. Er darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit verringern.

Leitet Herunterladen der Datei einHier können Sie unser Infoblatt zum Fahrradstraßenring herunterladen.

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