Sicherheitsabstände für Radfahrer

Radfahrer müssen nach geltender Rechtsprechung zum rechten Fahrbahnrand und zu parkenden Kraftfahrzeugen genügend Sicherheitsabstand einhalten:
Um bei einem unverschuldeten Unfall den Anspruch auf Schmerzensgeld nicht zu verlieren, sollten sie zu parkenden Kraftfahrzeugen mindestens 1 bis 1,20 Meter Abstand halten. Dabei ist der Abstand ab äußerstem Rand des KFZ-Rückspiegels zum rechten Ende des Fahrradlenkers maßgeblich. Auf dem Oedemer Weg sollte man also den Angebotsstreifen - so heißt der Radschutzstreifen offiziell - im Bereich des unmittelbar angrenzenden Parkstreifens rechts neben sich liegen lassen. Dies ergibt sich aus einem Öffnet externen Link in neuem FensterUrteil des OVG Lüneburg vom 25.7.2018.
Zum rechten Fahrbahnrand sollte der Abstand 0,75 bis 1 Meter betragen.

Sicherheitsabstand zu Radfahrern in Lüneburg

ADFC-Kreisverband Lüneburg und Verkehrswacht Lüneburg e.V. möchten mithelfen, dass die Rechte der Radfahrer besser geschützt werden. Anhand von fünf Orten in Lüneburg möchten wir zeigen, wie groß der Mindestabstand sein muss. Dazu haben wir „Schwimmnudeln“ gekauft, sie auf eine Länge von 1,50 m gekürzt und Fotos sowie Videos an fünf Lüneburger Straßensituationen gemacht.

1. Lünertorstraße

Schon bei einem PKW durchschnittlicher Größe zeigt sich: ein Überholen eines Radfahrers ist bei Gegenverkehr nicht möglich, denn es müsste auf die Gegenspur ausgewichen werden.

2. Hamburger Straße

Der PKW muss bis an die Mittelleitlinie heranfahren, damit der Mindestabstand eingehalten wird. Schon bei größeren Kfz wie Kleinbussen/Kleintransportern, LKW oder Linienbussen ist ein Überholen bei Gegenverkehr nicht möglich, denn man müsste auf die Gegenfahrspur fahren.

3. Oedemer Weg

Ein Überholen ist wegen der geringen Fahrspurbreite an dieser Stelle nicht möglich (zwischen Ringstraße und Gartenweg). Es spielt keine Rolle, ob Gegenverkehr kommt oder nicht. Ein Überfahren der durchgezogenen Linie (VZ 295-Fahrstreifenbegrenzung) ist nicht erlaubt.

4. Uelzener Straße

Hier ist ein Überholen nur möglich, wenn kein Gegenverkehr kommt. Bei Gegenverkehr gilt ein faktisches Überholverbot! Der Radfahrer sollte wegen der Gefahr sich öffnender Türen durch die rechts geparkten Autos ebenfalls ausreichend Abstand halten. Auf den Fotos ist hier der empfohlene Mindestabstand von 1 m zu den geparkten PKW zu sehen. Radfahrer müssen deshalb auch nicht innerhalb der Schutzmarkierung fahren.

5. Dahlenburger Landstraße

Der PKW muss bis an die Mittelleitlinie heranfahren, damit der Mindestabstand eingehalten wird. Schon bei größeren Kfz wie Kleinbussen/Kleintransportern, LKW oder Linienbussen ist ein Überholen von Rad Fahrenden bei Gegenverkehr nicht möglich, denn man müsste auf die Gegenfahrspur fahren.

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